Unterkünfte in der Lübecker Bucht

Du möchtest deinen Urlaub bei uns in der Lübecker Bucht verbringen? Herzlich gern! Dann suche hier deine Lieblingsunterkunft, entdecke und buche Hotels, Ferienwohnungen und weitere Unterkünfte bequem online.

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Schlafstrandkorb Scharbeutz OT Haffkrug

Mietpreis ab 95 EUR
Anschrift 23683 - Haffkrug, DE
Personen max. 2
Kurabgabe Der Tourismusbeitrag ist ggf. vor Ort zu zahlen!

Glück ist messbar!
In der Lübecker Bucht hat es die Maße 1,30 m x 2,40 m.
So groß ist der Strandkorb, der exklusiv für EINE NACHT gebucht werden kann, um in ihm die vielleicht schönste Nacht des Lebens zu verbringen!
Das ist ein ganze besonderes Erlebnis: alle anderen Strandbesucher treten abends den Rückzug in ihr Urlaubszuhause an, unsere Gäste aber nicht! Denn diese haben die `Lizenz zum Bleiben`. Irgendwann gehört der Strand diesen ganz  allein - oder auch zu Zweit. Denn im Schlafstrandkorb finden auch zwei Strandschläfer Platz zum Träumen unterm Sternenhimmel.
Wenn die Sonne abends langsam über der Ostsee untergeht, dann kuschelt man sich in den Strandkorb unter die frisch bezogenen, weichen Decken. Von hier aus haben die Gäste freien Blick auf das Meer, über dem später am Abend die Sterne funkeln. Der sanfte Wellenschlag der Ostsee begleitet in einen tiefen, erholsamen Schlaf an frischer Seeluft.
Am nächsten Morgen wecken die ersten Sonnenstrahlen die Strandschläfer. Der Strand ist immer noch leer....
Wenn man jetzt gleich aufstehst, gehört einem wahrscheinlich auch die Ostsee noch ganz allein. Und danach genießt man ein leckeres Frühstück, um den Tag nach der Nacht am Meer ganz entspannt zu beginnen.
Die maximale Belegung des Schlafstrandkorbs beträgt 2 Personen. Hunde sind im Korb und am Strand nicht erlaubt.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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