Unterkünfte in der Lübecker Bucht

Du möchtest deinen Urlaub bei uns in der Lübecker Bucht verbringen? Herzlich gern! Dann suche hier deine Lieblingsunterkunft, entdecke und buche Hotels, Ferienwohnungen und weitere Unterkünfte bequem online.

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H054 Doppelhaushälfte "Windjammer"

Mietpreis ab 75 EUR
Anschrift 23730 - Sierksdorf, DE
Personen max. 7
Kurabgabe Ostseecard (Kurtaxe) Oktober – April 0,80Eur/Nacht, Mai - September 2,60Eur/Nacht für alle ab 18 Jahren. Schüler, Studenten, Azubis zahlen die Hälfte. Ab 80% Schwerbehinderung sind Sie von der Kurtaxe befreit. Für die Ostseecard benötigen wir vor Anreise folgende Angaben: - Namen ALLER erwachsenen Reisenden - Bei einer Schwerbehinderung ab 80% die Kopie vom Schwerbehindertenausweis - Eine Info, ob die mitreisenden Erwachsenen noch Schüler, Studenten oder Azubis sind.

Der Strandpark-Sierksdorf ist im skandinavischen Stil gehalten und lädt in ruhiger Ortsrandlage zu einem entspannten Ostseeurlaub ein. Ob Strandurlaub mit der Familie im Sommer oder kuscheln mit dem Liebsten vorm Kamin im Winter, die modern ausgestatteten Häuser und Ferienwohnungen bieten zu jeder Jahreszeit Erholung pur.
Alle Häuser sind Nichtraucherobjekte. Sie sind alle mit folgenden Annehmlichkeiten ausgestattet: moderne Einrichtung, Sauna, Fußbodenheizung, Kamin- bzw. Pelletofen, Zugang zur Holzterrasse (bitte nur auf dem Rasen grillen), Einbauküche mit Spülmaschine, Ceranfeld, großen Kühlschrank mit Gefrierfach, Waschmaschine, Kinderreisebettchen und PKW Stellplatz.

  • Wir weisen darauf hin, dass vom ca. 21.März bis 13.Mai 2022 die Straßen im Strandpark erneuert werden. daher ist zeitweise Baulärm möglich.Die Sanierung erfolgt in Teilabschnitten. Während dieser Zeit können wir die direkte Zufahrt zu dem Objekt/Stellplatz nicht gewährleisten.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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