Unterkünfte in der Lübecker Bucht

Du möchtest deinen Urlaub bei uns in der Lübecker Bucht verbringen? Herzlich gern! Dann suche hier deine Lieblingsunterkunft, entdecke und buche Hotels, Ferienwohnungen und weitere Unterkünfte bequem online.

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Haus Seepferdchen 10

Mietpreis ab 84 EUR
Anschrift 23730 - Neustadt in Holstein, DE
Personen max. 5
Kurabgabe Die Stadt Neustadt erhebt ganzjährig einen Tourismusbeitrag, der vor Ort zu entrichten ist.

Willkommen in unserer Ferienunterkunft Haus Seepferdchen 10 in Neustadt in Holstein! Diese Unterkunft bietet Ihnen alles, was man für einen unvergesslichen Aufenthalt benötigt. Der Vorgarten der Unterkunft verfügt über eine eigene Sitzecke mit Grillmöglichkeit und einem Sichtschutz, der Privatsphäre bietet. Hier lässt es sich gemütlich im Freien entspannen, ein Buch lesen oder einen Drink geni Für Fahrräder steht ein abschließbarer separater Unterstellraum im Haus zur Verfügung.Die Unterkunft gestattet die Mitnahme von bis zu 2 Hunden gegen einen Aufpreis. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Hunde-/Katzenbetreuung, die Ihren vierbeinigen Freunden eine liebevolle Betreuung bietet, wenn Sie Ausflüge oder Unternehmungen planen. Wer mit Baby oder Kind reist, hat die Möglichkeit, einer professionellen Betreuung durch eine staatlich anerkannte Erzieherin in zu buchen. man kann sich mit einem ruhigen Gewissen zurücklehnen, während sich die Kleinen in erfahrenen Händen befinden. Zusätzlich haben gibt es vor Ort einen Ansprechpartner, der bei Fragen oder Anliegen gerne weiterhilft und so manchen Geheimtipp verrät. Wir legen großen Wert darauf, einen rundum angenehmen und sorgenfreien Aufenthalt zu ermöglichen.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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