Unterkünfte in der Lübecker Bucht

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Haus Meeresleuchten

Mietpreis ab 101 EUR
Anschrift 23683 - Scharbeutz, DE
Personen max. 4

Das ruhig gelegene, 2022 erbaute Ferienhaus „Haus Meeresleuchten“ mit einem zusätzlichen, alleinstehenden Bungalow (erbaut 2020), befindet sich auf dem hinteren Teil des Grundstückes der Ferienvermietung und liegt geschützt und nicht einsehbar von der Seestraße. Eine Parkmöglichkeit direkt am Haus, sowie ein Abstellplatz für Fahrradträger ist vorhanden. Das Ferienhaus, umrandet von Grün, lädt zu einem sonnigen Frühstück in einen wunderbaren Start in den Urlaubstag ein. Die Ferienwohnungen sowie der Bungalow bestechen durch ihr wohliges Wohnklima durch die klimaneutrale Bauweise. Alle Räume sind  Allergiker freundlich.

Hinweis: Die Orte Scharbeutz und Haffkrug erhalten neue Seebrücken - mit Spielstationen für Kinder, Aufenthaltsbereichen mit Aussicht und maritimen Veranstaltungsplätzen.
Die Fertigstellung der Seebrücken ist für Sommer 2024 geplant. Der Bauverlauf steht in Abhängigkeit von den Lieferungen der Baumaterialien, den beteiligten Baufirmen sowie dem Wetter.
Die lärmintensivsten Arbeiten wurden in 2023 abgeschlossen.
Während der gesamten Bauphase sind die Seebrückenvorplätze beider Orte nicht zugängig und rund um die Baustellenbereiche ist ein Baufeld am Strand eingerichtet, so dass ein Spaziergang entlang der Wasserkante überwiegend nicht möglich ist.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB) selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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