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Infos rund um die aktuellen Corona-Regeln in Schleswig-Holstein*

Wenn du es genau wissen möchtest, dann findest du hier die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein, aus der wir dir im Folgenden die wichtigsten Punkte für deinen Urlaub zusammengefasst haben.

Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen:

  • FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher beim Betreten von u. a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
  • FFP2-Maskenpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.


Ein wichtiger Hinweis, damit es nicht zu Missverständnissen kommt:

In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht oder/und eine Testpflicht vorgesehen werden. Wenn du das vorher wissen möchtest, informiere dich also bestenfalls vor dem Besuch über die geltenden Regelungen.

Ist das Tragen einer Maske erforderlich, sind Mund und Nase mit einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 zu bedecken.

In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht (wie z. B. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können).

Wenn du in der Lübecker Bucht Urlaub machst und vorher oder während dessen Fragen auftauchen, du unsicher bist und dich fragst, ob du wirklich alles auf dem Zettel hast, dann ruf‘ jederzeit herzlich gerne bei uns an.

*Datum der letzten Aktualisierung auf dieser Seite: 01. März 2023

Hilfreiche Informationen

Das Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie verändert sich stets und damit auch die geltenden Regeln; dadurch können immer wieder Fragen aufkommen. Viele davon werden auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein beantwortet, so dass es sich lohnt, bei Unklarheiten einmal dort nachzuschauen. Bei Fragen zu Corona-Tests und den Maßnahmen bei einem positiven Corona-Fall weisen die FAQ auf der Website des Landes Schleswig-Holstein hin. Und wenn dir das alles bei deiner aktuellen Frage nicht weiterhilft, kannst du dich natürlich auch jederzeit gerne bei uns melden.

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestanden hat und daraus ein Ansteckungsrisiko entstanden sein könnte. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig und sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Weitere sachlich fundierte Informationen

Das Coronavirus

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) verbreitet sich und in verschiedenen Lebensbereichen ergeben sich hieraus Konsequenzen. Kontaktiere im Verdachtsfall unbedingt deinen Hausarzt oder rufe bei der Ärzte-Hotline unter 116 117 (rund um die Uhr) an - gehe nicht direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus. Wissenschaftler vermuten, dass es von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu zwei Wochen dauert. Eine gründliche Handhygiene und ein ausreichender Abstand zu kranken Personen helfen, die Verbreitung einzudämmen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Hotline unter 030 - 346 465 100 für allgemeine Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Weitere verlässliche Fakten zum Virus findest du auf der Website des Robert Koch-Instituts.

* Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht geben.

Mit Umsicht

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