Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.luebecker-bucht-ostsee.de und wurde auf Grundlage der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Schleswig-Holstein (BITVO SH) in Verbindung mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG SH) erstellt.

Wir (Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

Feedback und Kontaktangaben

Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für dein Feedback sowie alle weiteren Informationen sprich bitte unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an unter

Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB)
Strandallee 134
D-23683 Scharbeutz

Telefon: +49 4503 7794-100
Fax: +49 4503 7794-200
E-Mail: info@luebecker-bucht-ostsee.de

Vorstand: André Rosinski an.
https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/tourist-informationen-kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen & Prüfung

Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) sowie der Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebV SH). Die Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote in Schleswig-Holstein ergeben sich aus § 13 Absatz 3 LBGG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 3.2.1 (2021-03).

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Im Einzelnen:

Evaluationsmethode

Vereinfachte Prüfung durch Selbstbewertung

Geprüfte Seiten:
- https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/index
- https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/tourist-informationen-kontakt
- https://www.luebecker-bucht-ostsee.de/jahreshighlights

barrierefreie Bereiche

Blitzen, dreimalig oder unterhalb Grenzwert
Die Inhalte der Website enthalten keine Elemente, die mehr als dreimal pro Sekunde blitzen oder die festgelegten Grenzwerte überschreiten. Dadurch wird das Risiko für fotosensitive Anfälle vermieden.

Seite mit Titel
Alle Seiten verfügen über einen aussagekräftigen und eindeutigen Seitentitel, der den jeweiligen Inhalt oder Zweck der Seite korrekt beschreibt. Der Titel ist programmatisch ermittelbar.

Überschriften und Beschriftungen (Labels)
Überschriften und Beschriftungen sind verständlich formuliert und beschreiben den jeweiligen Inhalt oder Zweck eindeutig. Dadurch wird die Orientierung für alle Nutzerinnen und Nutzer unterstützt.

Sprache der Seite
Die Hauptsprache der Website ist korrekt im Code ausgezeichnet, sodass assistive Technologien die Inhalte mit der richtigen Aussprache und Sprachausgabe wiedergeben können.

Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Formulare und Bedienelemente verfügen über klare Beschriftungen oder verständliche Anweisungen, die den Nutzerinnen und Nutzern die Eingabe erleichtern.

Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden
Es ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden, die leicht auffindbar ist und Informationen zum Stand der Barrierefreiheit der Website bereitstellt.

HTML-Strukturelemente für Überschriften
Überschriften sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Dadurch ist eine klare semantische Struktur der Inhalte gewährleistet, die von Screenreadern korrekt interpretiert werden kann.

Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Formularelemente sind korrekt mit zugehörigen Beschriftungen verknüpft. Diese Beschriftungen sind für assistive Technologien programmatisch ermittelbar.

Bedienbarkeit mit Tastatur
Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar. Interaktive Elemente sind erreichbar, nutzbar und lösen keine Tastaturfallen aus.

Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
Zusätzliche Inhalte, die bei Hover oder Fokus angezeigt werden, sind gut wahrnehmbar und bleiben sichtbar, solange sie benötigt werden. Sie können problemlos mit Tastatur und Maus genutzt werden.

Pausieren, stoppen, ausblenden: Slider auf der Seite
Automatisch wechselnde Inhalte in Slidern können pausiert, gestoppt oder manuell gesteuert werden. Nutzerinnen und Nutzer behalten dadurch die Kontrolle über die Darstellung.

Formale Vollständigkeit der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit erfüllt die formalen Anforderungen gemäß geltenden gesetzlichen Vorgaben. Sie enthält Angaben zum Stand der Vereinbarkeit, zu bekannten Einschränkungen sowie zu Kontakt- und Durchsetzungsverfahren.



Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Nicht-Text-Inhalt
Einige nicht-textliche Inhalte (z. B. Grafiken, Icons oder Bedienelemente) verfügen nicht durchgängig über aussagekräftige Textalternativen. Dadurch können diese Inhalte von Screenreadern nicht oder nur unzureichend erfasst werden.

Info und Beziehung
Informationen, die visuell durch Struktur, Anordnung oder Gestaltung vermittelt werden (z. B. Überschriftenhierarchien, Tabellenstrukturen oder Formularzusammenhänge), sind nicht in allen Fällen programmatisch eindeutig ausgezeichnet. Dies erschwert die Nutzung für assistive Technologien.

Benutzung von Farbe
Bestimmte Informationen werden ausschließlich über Farbe vermittelt (z. B. Hervorhebungen oder Statusanzeigen). Nutzerinnen und Nutzer mit Farbsehschwächen können diese Informationen dadurch nicht zuverlässig wahrnehmen.

Kontrast (Minimum)
Teilweise wird der erforderliche Mindestkontrast zwischen Text und Hintergrund nicht eingehalten. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren.

Nicht-Text-Kontrast
Grafische Bedienelemente, Icons oder Fokusmarkierungen weisen nicht überall ausreichende Kontraste auf. Dadurch können interaktive Elemente schwer erkennbar sein.

Pausieren, stoppen, ausblenden: Video auf der Startseite
Ein auf der Startseite eingebundenes Video kann derzeit nicht in allen Fällen pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden. Dies kann insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven Einschränkungen oder Screenreader-Nutzung problematisch sein.

Blöcke überspringen
Es stehen nicht durchgängig Mechanismen zur Verfügung, um wiederkehrende Inhaltsblöcke (z. B. Navigation) zu überspringen. Dies kann die Navigation mit Tastatur oder Screenreader erschweren.

Fokus-Reihenfolge
Die Fokus-Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten logisch und nachvollziehbar. Bei der Navigation mit der Tastatur kann es dadurch zu unerwarteten Sprüngen kommen.

Linkzweck (im Kontext)
Der Zweck einzelner Links ist nicht immer eindeutig aus dem Linktext oder dessen Kontext ersichtlich (z. B. „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“). Dies erschwert die Nutzung mit Screenreadern.

Fokus sichtbar
Der Tastaturfokus ist nicht auf allen interaktiven Elementen ausreichend sichtbar gestaltet. Nutzerinnen und Nutzer, die mit der Tastatur navigieren, können dadurch ihre aktuelle Position verlieren.

Fehlerkennzeichnung
Fehler in Formularen werden nicht immer eindeutig gekennzeichnet oder ausreichend beschrieben. Zudem fehlen teilweise Hinweise zur Fehlerbehebung.

Verlinkung zu Erläuterungen in Leichter Sprache
Eine Verlinkung zu Erläuterungen in Leichter Sprache ist vorhanden, jedoch sind nicht alle relevanten Inhalte vollständig in Leichter Sprache aufbereitet.

Leichte Sprache – Umfang der Inhalte
Die Inhalte in Leichter Sprache decken derzeit nicht alle geforderten oder vorgesehenen Inhalte ab.

Verlinkung zu Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Eine Verlinkung zu Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache ist vorhanden, jedoch sind nicht alle relevanten Inhalte in DGS verfügbar.

Deutsche Gebärdensprache – Umfang der Inhalte
Die Inhalte in Deutscher Gebärdensprache umfassen derzeit nicht alle vorgesehenen oder gesetzlich geforderten Informationen.

PDF-Dokumente
Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Beispielsweise fehlen strukturierende Tags, Alternativtexte oder eine logische Lesereihenfolge, wodurch die Nutzung mit assistiven Technologien eingeschränkt ist.



Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner:innen oder Verlierer:innen zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle findest du alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort kannst du nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Du erreichst die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2026 überprüft und aktualisiert.